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Street-Soccer-Wart

Jürgen Tönsfeuerborn

Street-Soccer-Wart

Anschrift:
Neißeweg 6
33415 Verl
Tel.:
0 52 46 - 52 36
Mobil:
01 78 - 47 25 06 4
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verein: SC Verl




Der Street-Soccer-Wart informiert!

!!! AB SOFORT VERFÜGT DER FUßBALLKREIS GÜTERSLOH ÜBER 2 COURTS !!!

 
 


Preisliste

Liebe Sportfreunde,

der Kreisjugendausschuss möchte alle Vereine auf diesem Weg über die Existenz des Kreiseigenen Street-Soccer-Court informieren.
Der Court stellt eine attraktive Möglichkeit dar, Fußball auch auf engem Raum anzubieten, und eignet sich deshalb besonders gut für Sportfeste und Vereinspräsentationen in Innenstädten. Aber auch bei Schulfesten oder anderen Kinder- und Jugendveranstaltungen lässt sich die Anlage gut einsetzen.
Die Anlage ist 10 mal 15 Meter groß und besteht aus einen Meter hohen Banden. Die Tore sind an den Stirnseiten in die Banden integriert; eines davon dient auch als Zugang zum Spielfeld. Auf allen vier Seiten schützt ein drei Meter hohes Netz die umstehenden Zuschauer vor den über die Bande hinausgespielten Bällen.
Seit 2002 verleihen wir bereits an alle Vereine und Institutionen in Ostwestfalen. Um eine noch bessere Ausnutzung zu erreichen, kann der Court auch Tageweise ausgeliehen werden. Termine und Absprachen können jederzeit mit mir besprochen werden!


Die Mietpreise sind dem pdf-Dokument: "Beschreibung der Street-Soccer-Court Anlage" zu entnehmen!


Nutzungsbedingungen für Street-Soccer-Court

Der Street-Soccer-Court des Fußballkreises Gütersloh kann von Mitgliedsvereinen, Kreisen, Schulen, Jugendverbänden und sonstigen Organisationen, Privatpersonen, kommerziellen Anbietern entliehen werden. Folgende Bedingungen kommen zur Anwendung:

  1. Die Ausleihreihenfolge:
    a) der Fußballkreis Gütersloh und seine Vereine
    b) andere Fußballkreise, Vereine, Schulen, Jugendverbände und
    c) sonstige Organisationen und kommerzielle Anbieter.
  2. Der Street-Soccer-Court kann nur entliehen werden, wenn eine Einweisung erfolgt ist und der Mieter sicherstellt, dass die Anlage von sachkundigem Personal auf- und abgebaut wird. (Zum Transport ist ein Mittelklasse-PKW mit Anhängerkupplung erforderlich, da die gesamte Anlage auf einem eigenen Anhänger verstaut ist). Eine ausführliche Aufbauanleitung wird mitgeliefert.
  3. Zwischen Mieter und Vermieter wird bei Abholung ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen!

Die 10 goldenen Street-Scoccer-Regeln

  1. Einen Schiedsrichter gibt es nicht. Die Mannschaften entscheiden nach dem Motto "fair play". Unser Spielbeobachter greift lediglich in Grenzfällen oder bei Unstimmigkeiten ein.
  2. Ein Spiel dauert 12 Minuten. Es wird ohne Pause und Seitenwechsel gespielt.
  3. Jede Mannschaft besteht aus drei Spielern und einem Auswechselspieler. Es gibt keinen "festen" Torwart.
  4. Ausgewechselt wird "fliegend". Es kann beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Dieses geschieht nur durch den Eingang im Tor. Der neue Spieler darf das Feld erst dann betreten, wenn der auszuwechselnde Spieler dieses verlassen hat. Wechselfehler werden mit einem Freistoß geahndet.
  5. Bei Foul- oder Handspiel im eigenen Verteidigungsdrittel gibt es einen Strafstoß. Der Strafstoß wird von der eigenen Drittellinie auf das leere Tor ausgeführt.
  6. Bei Foul- oder Handspiel außerhalb des eigenen Drittels gibt es einen Freistoß. Dabei hat der Abstand der gegnerischen Spieler mindestens drei Meter zu betragen. Alle Freistöße werden indirekt ausgeführt.
  7. Verlässt der Ball den Court, wird das Spiel durch einen Einwurf (der Ball wird von der Bandes aus eingerollt) fortgesetzt.
  8. Bei einem Torerfolg muss der Ball die Torlinie mit vollem Umfang überqueren. Nach dem Tor wird das Spiel mit einem Torabstoß fortgesetzt. Danach muss mindestens ein zweiter Spieler den Ball berühren, bevor ein weiteres Tor erzielt werden kann.
  9. Die Abseitsregel ist aufgehoben.
  10. Das Spielen mit Stollen- und Nockenschuhen ist untersagt.

Viel Spaß wünscht der Fußballkreis Gütersloh!