Erste Öffnungsschritte sorgen für Hoffnung und Perspektive im Jugend- und Amateurfußball. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat in Abstimmung mit seinen 29 FLVW-Kreisen die wichtigsten Fragen rund um die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, gültig seit 8. März) und zu einer möglichen Saisonfortsetzung beantwortet.
Wann könnte ein Re-Start in der Meisterschaft erfolgen?
Entgegen jüngst veröffentlichter Medienberichte gibt es nach wie vor keinen fixen Re-Start-Termin für Meisterschaftsspiele im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW). Stand jetzt sehen die geplanten Öffnungsschritte der Bundes- und Landesregierung vor, dass ab dem 5. April Kontaktsport im Freien – also auch Fußball – wieder möglich ist. Voraussetzung hierfür ist aber ein landesweiter Inzidenzwert zwischen 50 und 100. Bei höheren Werten können Kommunen und Landkreise Sportanlagen weiterhin geschlossen halten. Zudem berät die Bund-Länder-Konferenz am 22. März erneut und passt Lockerungsschritte und Verordnungen gegebenenfalls weiter an.
Zuletzt kursierte der 2. Mai als möglicher Re-Start-Termin durch die Medien.
Bei dem eben dargestellten, optimistischen Gedankenspiel würde der 2. Mai nach einer vierwöchigen Vorbereitungszeit einen ersten Termin für überkreisliche Meisterschaftsspiele darstellen können. Kreise können von dieser Berechnung abweichen. Ob und inwieweit dieser Termin aber tatsächlich zu halten ist, hängt ausschließlich von der politischen und pandemischen Verfügungslage ab.
Das heißt, dass Vereinen in jedem Fall eine vierwöchige Vorbereitungszeit gewährt wird?
Vertreterinnen und Vertreter des FLVW und der 29 FLVW-Kreise sind sich einig, dass den Vereinen nach der langen Zwangspause eine angemessene Zeit zum Training unter Wettkampfbedingungen – sprich: mit der gesamten Mannschaft und mit Kontakt – gewährt werden muss. Rund vier Wochen sind hierfür der vorgesehene Zeitraum. Sollte es die pandemische Verfügungslage zulassen, können hier zu Vorbereitungszwecken Freundschaftsspiele ausgetragen werden.
Die nach wie vor fehlende Planungssicherheit macht vielen Vereinen zu schaffen. Kann der FLVW die Saison nicht einfach abbrechen?
Nein. Auch dem Verband fällt es aufgrund der unsicheren pandemischen Lage und dem unvorhersehbaren Infektionsgeschehen schwer, langfristig zu planen. Ein vorzeitiger Saisonabbruch ist aber nicht möglich. Die Organisation des Spielbetriebs ist satzungsgemäße Kernaufgabe des FLVW, weswegen der Verband – soweit es möglich ist – den Spielbetrieb für seine Mitgliedsvereine anbieten muss und wird.
Aber ist ein Meisterschafts-Spielbetrieb überhaupt noch sinnvoll, wenn absehbar ist, dass 50 Prozent der Spiele einer Staffel zur Wertung nicht mehr zu schaffen sind?
Aufgrund der unterschiedlichen Staffelgrößen ist es auch im Mai in vielen Ligen noch möglich, in die Wertung zu kommen. Zum anderen können Vereine – sofern Zuschauer wieder zugelassen sind – Einnahmen durch die Spiele generieren, die dringend benötigt werden. Auch deshalb ist ein pauschaler Saisonabbruch nicht vorgesehen.
Kann der Verband die Spielzeit nicht verlängern, um die Saison in die Wertung zu bekommen?
Nein, das Spieljahr 2020/21 endet am 30. Juni. Aus verschiedenen Gründen ist eine Saisonverlängerung nicht möglich: Zum einen starten bereits am 5. Juli in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Zum anderen haben die Vereine mit ihren Spielerinnen und Spielern Vereinbarungen oder Verträge geschlossen, die in der Regel bis zum 30. Juni gültig sind. In der Jugend ist außerdem der Altersklassenwechsel entscheidend, da nach dem Sommer nicht mehr dieselben Kinder und Jugendlichen in den Mannschaften spielen würden.
Fragen zur aktuellen Coronaschutzverordnung (seit 8. März 2021)
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen 20 Kinder zusammen draußen trainieren. Heißt das, dass auch Fußball spielen möglich ist?
Wenn die Kommune den Sportplatz freigegeben hat, können bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten (z. B. Fußballtraining) durchführen und dies auch ohne Abstand. Dabei kann die Gruppe durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Darüber hinaus dürfen Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen aktuell ohne Abstand Sport treiben. Weitere Informationen hierzu auch unter FLVW.de.
Ist es möglich, dass zwei Kindergruppen oder auch zwei erwachsene Sportlerinnen bzw. Sportler gleichzeitig von einem Trainer betreut werden können?
Nein. Bei der in der Verordnung vorgegebenen Anzahl an Personen, die zu einer Gruppe gefasst werden, sind auch die Trainerinnen und Trainer bzw. Betreuerinnen und Betreuer inkludiert. Eine Mischung dieser Personen ist nicht möglich, da sich sonst z. B. die Kontakte des Trainers von 20 Kindern auf 40 Kinder erhöhen würden.
Welcher Inzidenzwert gilt denn jetzt eigentlich?
Der Inzidenzwert des Landes NRW bestimmt in einem 5-Stufenplan die generellen Möglichkeiten das Training durchzuführen. Wenn der Inzidenzwert aber die 100 in einer Kommune überschreitet, steht es der Kommune frei, Plätze zu sperren, sodass dort dann kein Training möglich ist – auch wenn der Inzidenzwert in ganz NRW im Durchschnitt unter 100 liegt.
Wie funktioniert die FLVW-CheckIn App?
Jede Vereinsvorsitzende und jeder Vereinsvorsitzende hat einen Aktivierungscode für die App bekommen. Dazu wurde bereits am 9. Oktober 2020 eine Mitteilung an das ePostfach der Vereine gesandt. Mit dem Aktivierungscode können sich Vereine registrieren. Danach kann die/der Vorsitzende die verschiedenen Sportstätten anlegen und jede Trainerin, jeder Trainer die Mannschaften, Sportlerinnen und Sportler sowie Trainings, Spiele oder Wettkämpfe eigenständig hinzufügen. Die in der App hinterlegten druckfertigen Plakate können dann im Eingangsbereich oder vor dem Vereinsgelände gut sichtbar aufgehängt werden und sich alle per QR-Code registrieren, bevor sie den Platz betreten. Alle Informationen finden Sie hier auf FLVW.de